vorbeugender Brandschutz
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutzbeauftragter & SiGeKo
Es ist Ihre Pflicht die vorhandenen Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre zu prüfen. Durch Umbauarbeiten oder Unwissenheit können die Pläne schnell nicht mehr aktuell sein. Wir helfen Ihnen, Ihren Prüfpflichten rechtssicher nach- zukommen.
Bei der Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten reduzieren viele Sachversicherer die Beiträge spürbar. Als Brandschutzbeauftragter beraten wir Sie in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Ein qualifizierter betrieblicher Brandschutz schützt Ihre Betriebsstätten und Ihre Mitarbeiter.
Gerne übernehmen wir als Ingenieurbüro auch die Sicherheit auf Ihren Baustellen nach RAB.